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Steuernews für Klienten

Vorzeitige Abschreibung zur Konjunkturbelebung

Laut WIFO-Prognose vom Dezember 2008 werden die Ausrüstungsinvestitionen 2009 um 7 % sinken und 2010 stagnieren. Zur Unterstützung der Investitionstätigkeit soll nun für körperliche Anlagegüter, die im Kalenderjahr 2009 oder 2010 angeschafft oder hergestellt werden, die Möglichkeit zur Vornahme einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung bestehen. ...mehr

Neue Lehrlingsförderung

Die neue Förderung von Lehrbetrieben ist mit 28.6.2008 in Kraft getreten. Die Förderungen werden über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer abgewickelt. ...mehr

Ergänzung der Steuerreform 2009

Durch die Regierungsvorlage wurde die Steuerreform noch ergänzt: ...mehr

Verschrottungs-/Umweltprämie

In der österreichischen Automobilbranche ist das Auftragsvolumen im letzten Quartal 2008 stark zurückgegangen. Um die Fahrzeugbranche zu unterstützen und andererseits umweltschädliche alte Autos durch neue umweltfreundliche zu ersetzen, soll eine befristete Verschrottungs-/Umweltprämie für Altautos eingeführt werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat dazu einen Entwurf für ein Bundesgesetz zur Begutachtung versendet. ...mehr

Hohes Verrechnungskonto eines Gesellschafters allein ist noch keine verdeckte Ausschüttung

Der Verwaltungsgerichtshof befindet, dass ein hohes Verrechnungskonto eines Gesellschafters alleine noch nicht ausreicht, um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu unterstellen. Relevant wäre vor allem auch, ob die Gesellschaft auf eine Kündigungs- oder Einbringungsmöglichkeit verzichtet. ...mehr

Verschrottungs-/Umweltprämie

Die Verschrottungs-/Umweltprämie soll ausbezahlt werden, wenn

  • eine Privatperson (PKW darf nicht innerhalb des letzten Jahres im notwendigen Betriebsvermögen eines Betriebes gewesen sein),
  • auf die ein über 13 Jahre altes fahrtüchtiges Auto (erstmalige Zulassung im Inland vor dem 1.1.1996)
  • seit mindestens einem Jahr ununterbrochen auf den Antragsteller zugelassen war,
  • dieses alte Fahrzeug verschrotten lässt (Nachweis erforderlich) und
  • statt dessen ein neues Fahrzeug anschafft (noch nicht zugelassener neuer Personenkraftwagen oder ein Personenkraftwagen, der bisher nur auf einen inländischen Fahrzeughändler seit längstens einem Jahr zugelassen war).

Die Verschrottungs-/Umweltprämie in Höhe von € 1.500 wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Fahrzeughandel aufgebracht.
Der Fahrzeughandel hat folgende Nachweise zu erbringen:

  • Zulassungsvoraussetzungen,
  • die Fahrtüchtigkeit des Altfahrzeug,
  • die Verschrottung des Altfahrzeuges im Inland und
  • das Erreichen der Schadstoffklasse 4 für das Neufahrzeug.

Die für die Auszahlung notwendigen Daten werden vom Fahrzeughändler über FinanzOnline an den Bund übermittelt (inkl. Kontodaten des Fahrzeugerwerbers). Die gesamte Prämie wird dann an den Fahrzeugerwerber ausbezahlt. Der Fahrzeughändler hat den Händleranteil als Verschrottungs- /Umweltabgabe bis zum 15. des auf die Antragstellung folgenden Monats an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zu entrichten.

Die Prämie wird für den Zeitraum vom 1.4.2009 bis längstens 31.12.2009 und für maximal 30.000 Fahrzeuge gewährt.

Stand: 16. Februar 2009

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