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Aktuelles

Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2007/08

Dass Sie mit dem Nachdenken über mögliche und/oder gebotene steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel nicht mehr Zeit vergeuden als unbedingt notwendig, soll die nachfolgende Checkliste sicherstellen. ...mehr

Änderung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.1.2008

Mit 1.1.2008 tritt die Änderung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) in Kraft. Die Neuregelung ist derzeit noch eine Gesetzesvorlage. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der National- und Bundesrat das Kinderbetreuungsgeld dieser Vorlage unverändert als Gesetz beschließen werden. ...mehr

Familienbeihilfe: Erhöhung der Zuverdienstgrenze und der Geschwisterstaffelung ab 2008

Ab Beginn 2008 gibt es zwei wichtige Änderungen bei der Familienbeihilfe: Zum einen wird die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder von derzeit € 8.725,00 auf € 9.000,00 geändert, zum anderen wird die Familienbeihilfe ab dem zweiten Kind erhöht. ...mehr

Neue Lehrlingsförderung ab 2008 geplant

Nach Auslaufen der Blum-Prämie mit Ende 2007 haben sich die Sozialpartner auf ein neues Lehrlingsförderprogramm geeinigt: ...mehr

Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2007/08

1. Steuerstundung durch Gewinnverlagerung bei Bilanzierern
Im Jahresabschluss sind unfertige Erzeugnisse (Halbfabrikate), Fertigerzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen (halbfertige Arbeiten) nur mit den bisher angefallenen Kosten zu aktivieren. Die Gewinnspanne wird erst mit der Auslieferung des Fertigerzeugnisses bzw. mit der Fertigstellung der Arbeit realisiert. Anzahlungen sind noch nicht ertragswirksam einzubuchen, sondern lediglich als Passivposten.
Daher: Mit Abnehmern die Auslieferung des Fertigerzeugnisses – wenn möglich – für den Jahresbeginn 2008 vereinbaren. Arbeiten sollten erst mit Beginn 2008 fertiggestellt werden. Genaue Dokumentation der Fertigstellung für das Finanzamt.


2. Freibetrag für investierte Gewinne erstmalig ab der Veranlagung 2007 bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (E-A-R)
Bis zum 31.12.2007 kann noch investiert werden, um bei der Veranlagung 2007 in den Genuss des Freibetrages zu kommen. Ein Gewinnanteil von maximal 10 % ist ab 2007 dann steuerbefreit (Freibetrag), wenn

  • der Gewinn einer natürlichen Person zufließt,
  • der Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird und
  • der Freibetrag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird. Wichtig: begünstigt sind auch festverzinsliche Wertpapiere, die für die Pensionsrückstellung geeignet sind.

Pro Person und Kalenderjahr kann maximal ein Freibetrag von € 100.000,00 geltend gemacht werden.

3. Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass nur Zahlungen ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht der Zeitpunkt des Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit, wie dies bei der doppelten Buchhaltung (= Bilanzierung) entscheidend ist. Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z. B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, Zinsen) die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten.
Bsp.: Die Lohnzahlung (Prämie) für Dezember 2007, die am 15.1.2008 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen Zurechnungsfrist noch im Dezember 2007 als bezahlt.

4. Festlegung der Entnahmestrategie bei Inanspruchnahme der begünstigten Besteuerung, Änderung der Nachversteuerung ab Veranlagung 2007
Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne, können bilanzierende natürliche Personen und Mitunternehmer, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit – dazu gehören auch Freiberufler – und aus Gewerbebetrieb in Anspruch nehmen.
Entnahmestrategie: Vermeidung einer Nachversteuerung, die bei Eigenkapitalabbau (= Entnahmen abzüglich betriebsnotwendiger Einlagen übersteigen den Gewinn) stattfindet. Kommt es zu einer Nachversteuerung, erfolgt diese ab 2007 mit dem halben Durchschnittssteuersatz jenes Jahres, in dem die entsprechende Begünstigung geltend gemacht wurde.

5. Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte Investitionen
Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis zum 31.12.2007, steht eine Halbjahres-AfA zu.

6. Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,00 können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher diese noch bis zum Jahresende anschaffen, wenn ein Erwerb für 2008 ohnehin geplant ist.

7. Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002
Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der Arbeitnehmerveranlagung 2002 aus.

8. Steuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für Mitarbeiter
Geschenke für Mitarbeiter sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei um Sachzuwendungen (Warengutscheine, Wein, usw.) handeln. Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig.
Betriebsveranstaltungen, wie beispielsweise auch Weihnachtsfeiern, sind bis zu € 365,00 pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Ab 1.1.2008 ist zu beachten:

1. Mitarbeiteranmeldung bei der Sozialversicherung vor Dienstantritt ab 1.1.2008
Ab 1.1.2008 müssen Mitarbeiter noch vor Aufnahme der Tätigkeit – auch bei nur fallweiser Beschäftigung – bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Bis Ende 2007 gilt noch die Sieben-Tage-Frist.

2. Reisekosten-Novelle gilt ab 1.1.2008
Grundsätzlich bleibt alles beim Alten, es gibt nur vereinzelt Neuerungen, davon zwei wesentliche Änderungen:
Ab 2008 können Kilometergelder für Familienheimfahrten immer steuerfrei – unabhängig von lohngestaltenden Vorschriften – gewährt werden.
Weitere Voraussetzung jedoch: Die Heimfahrt muss für arbeitsfreie Tage erfolgen und es darf kein Taggeld gewährt werden. Bis Ende 2007 können diese Kilometergelder nur aufgrund lohngestaltender Vorschriften steuerfrei ausbezahlt werden. Bei Auslandsdienstreisen erfolgt die Berechnung ab 2008 genauso wie bei Inlandsdienstreisen, d. h. ab drei Stunden (bis Ende 2007: ab fünf Stunden) steht für jede angefangene Stunde ein Zwölftel der jeweiligen Ländersätze zu.

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