1. Steuerstundung durch Gewinnverlagerung bei
Bilanzierern
Im Jahresabschluss sind unfertige Erzeugnisse (Halbfabrikate),
Fertigerzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen (halbfertige
Arbeiten) nur mit den bisher angefallenen Kosten zu aktivieren. Die
Gewinnspanne wird erst mit der Auslieferung des Fertigerzeugnisses bzw.
mit der Fertigstellung der Arbeit realisiert. Anzahlungen sind noch
nicht ertragswirksam einzubuchen, sondern lediglich als
Passivposten.
Daher: Mit Abnehmern die Auslieferung des
Fertigerzeugnisses – wenn möglich – für den Jahresbeginn 2008
vereinbaren. Arbeiten sollten erst mit Beginn 2008 fertiggestellt
werden. Genaue Dokumentation der Fertigstellung für das Finanzamt.
2. Freibetrag für investierte Gewinne erstmalig ab der
Veranlagung 2007 bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (E-A-R)
Bis zum 31.12.2007 kann noch investiert werden, um bei der Veranlagung
2007 in den Genuss des Freibetrages zu kommen. Ein Gewinnanteil von
maximal 10 % ist ab 2007 dann steuerbefreit (Freibetrag), wenn
- der Gewinn einer natürlichen Person zufließt,
- der Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird und
- der Freibetrag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird. Wichtig: begünstigt sind auch festverzinsliche Wertpapiere, die für die Pensionsrückstellung geeignet sind.
Pro Person und Kalenderjahr kann maximal ein Freibetrag von € 100.000,00 geltend gemacht werden.
3. Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei
Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen gilt grundsätzlich das
Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass
nur Zahlungen ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht der
Zeitpunkt des Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit, wie dies
bei der doppelten Buchhaltung (= Bilanzierung) entscheidend ist. Beim
Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch für regelmäßig wiederkehrende
Einnahmen und Ausgaben (z. B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien,
Zinsen) die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten.
Bsp.: Die Lohnzahlung (Prämie) für Dezember 2007, die am 15.1.2008
bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen Zurechnungsfrist noch im
Dezember 2007 als bezahlt.
4. Festlegung der Entnahmestrategie bei Inanspruchnahme der
begünstigten Besteuerung, Änderung der Nachversteuerung ab Veranlagung
2007
Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne, können
bilanzierende natürliche Personen und Mitunternehmer, die den Gewinn aus
Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit – dazu gehören auch
Freiberufler – und aus Gewerbebetrieb in Anspruch nehmen.
Entnahmestrategie: Vermeidung einer Nachversteuerung,
die bei Eigenkapitalabbau (= Entnahmen abzüglich betriebsnotwendiger
Einlagen übersteigen den Gewinn) stattfindet. Kommt es zu einer
Nachversteuerung, erfolgt diese ab 2007 mit dem halben
Durchschnittssteuersatz jenes Jahres, in dem die entsprechende
Begünstigung geltend gemacht wurde.
5. Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte
Investitionen
Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des
jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die
Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig
bis zum 31.12.2007, steht eine Halbjahres-AfA zu.
6. Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,00 können im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher diese noch bis zum
Jahresende anschaffen, wenn ein Erwerb für 2008 ohnehin geplant ist.
7. Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für
das Jahr 2002
Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der
Arbeitnehmerveranlagung 2002 aus.
8. Steuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für
Mitarbeiter
Geschenke für Mitarbeiter sind innerhalb eines
Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und
sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei um Sachzuwendungen
(Warengutscheine, Wein, usw.) handeln. Bargeschenke hingegen sind immer
steuerpflichtig.
Betriebsveranstaltungen, wie beispielsweise auch
Weihnachtsfeiern, sind bis zu € 365,00
pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Ab 1.1.2008 ist zu beachten:
1. Mitarbeiteranmeldung bei der Sozialversicherung vor
Dienstantritt ab 1.1.2008
Ab 1.1.2008 müssen Mitarbeiter noch vor
Aufnahme der Tätigkeit – auch bei nur fallweiser Beschäftigung
– bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Bis Ende 2007 gilt noch
die Sieben-Tage-Frist.
2. Reisekosten-Novelle gilt ab 1.1.2008
Grundsätzlich bleibt alles beim Alten, es gibt nur vereinzelt
Neuerungen, davon zwei wesentliche Änderungen:
Ab 2008 können Kilometergelder für Familienheimfahrten
immer steuerfrei – unabhängig von lohngestaltenden Vorschriften –
gewährt werden.
Weitere Voraussetzung jedoch: Die Heimfahrt muss für arbeitsfreie Tage
erfolgen und es darf kein Taggeld gewährt werden. Bis Ende 2007 können
diese Kilometergelder nur aufgrund lohngestaltender Vorschriften
steuerfrei ausbezahlt werden. Bei Auslandsdienstreisen
erfolgt die Berechnung ab 2008 genauso wie bei Inlandsdienstreisen, d.
h. ab drei Stunden (bis Ende 2007: ab fünf Stunden) steht für jede
angefangene Stunde ein Zwölftel der jeweiligen Ländersätze zu.





