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Aktuelles

OGH kippt Mietvertragsklauseln

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zwei richtungsweisenden Entscheidungen Stellung zur Nichtigkeit von Mietvertragsklauseln genommen. Hierbei sind insbesondere folgende Differenzierungen von Bedeutung: Ist der Vermieter bzw. Mieter ein Konsument (Verbraucher) oder ein Unternehmer und wurden die Klauseln als allgemeine Geschäftsbedingungen (bzw. in Vertragsformblättern) oder in Einzelvereinbarungen verwendet. ...mehr

Kosten für Pflegepersonal als außergewöhnliche Belastung

In letzter Zeit werden vermehrt behinderte Personen im eigenen Haushalt von ausländischem Pflegepersonal gepflegt. Dabei fallen Kosten sowohl für das Pflegepersonal direkt als auch für den vermittelnden Verein an. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. ...mehr

Mitteilungspflicht über Honorare

Für Leistungen von bestimmten Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb eines Dienstverhältnisses müssen Mitteilungen (ähnlich den Lohnzetteln) ausgestellt werden. ...mehr

Touristenexport: keine Anhebung der € 75-Umsatzgrenze

Die geplante Erhöhung der Grenze von € 75,00 auf € 175,00 für die Rückerstattung der Umsatzsteuer wurde nicht umgesetzt. ...mehr

Pensionserhöhung 2008

Zum 1.1.2008 werden die Pensionen wie folgt erhöht: ...mehr

Kosten für Pflegepersonal als außergewöhnliche Belastung

Die Aufgabe einer solchen Pflegeperson liegt nicht nur in der Pflege der kranken Person, sondern auch in der Führung des Haushalts.

Eine solche Pflege kann dabei sowohl bei Haushalten von allein stehenden Personen, als auch von Ehegatten (oder eheähnlicher Gemeinschaft) in Anspruch genommen werden. Stellen die anfallenden Kosten zu 100 % außergewöhnliche Belastungen dar oder ist für die Führung des Haushalts ein gewisser Teil auszuscheiden?
Bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim sind im anfallenden Pauschalpreis auch die Kosten für die Haushaltsführung (Reinigung, Kochen, ...) enthalten. Ausgeschieden wird aber nur ein Anteil für die Verpflegung (täglich € 5,23).

Auch die Kosten für die Unterbringung in einem Altersheim stellen außergewöhnliche Belastungen dar, wenn mindestens Pflegegeld der Stufe 1 bezogen wird. Hier ist in den Kosten vor allem auch die Haushaltsführung inbegriffen. Pflegegeld der Stufe 1 steht zu, wenn u. a. ein ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 50 Stunden vorliegt (d.h. ab 1,7 Stunden Pflege pro Tag).

Wird anstelle einer Heimunterbringung eine häusliche Pflege organisiert, so darf für die damit verbundenen Aufwendungen (das sind Kosten für das Pflegepersonal und eventuelle Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation) nichts anderes gelten. Hat daher die zu pflegende bzw. zu betreuende Person einen Anspruch auf Pflegegeld, so stellen häusliche Pflege- bzw. Betreuungsaufwendungen (kein Ausscheiden der Kosten der Haushaltsführung) eine außergewöhnliche Belastung dar.
Außergewöhnliche Belastungen vermindern die Bemessungsgrundlage, von der die Einkommen- bzw. Lohnsteuer berechnet wird.

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