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Aktuelles

Highlights des Abgabensicherungsgesetzes 2007

Das Abgabensicherungsgesetz wurde im Dezember vorigen Jahres verabschiedet. Es ist ein Sammelgesetz und betrifft verschiedene Abgabengesetze. Grundsätzlich treten die Änderungen mit Anfang 2008 in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen haben wir für Sie dargestellt. ...mehr

„24-Stunden-Hausbetreuung“ – Abgabenpflichten

Die „24-Stunden-Betreuung“ von Personen in deren Privathaushalten wird arbeitsrechtlich im Hausbetreuungsgesetz (HBeG) geregelt. Nachfolgend sollen schwerpunktmäßig die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen dargestellt werden. ...mehr

Freie Dienstnehmer: Erhöhung der Sozialabgaben ab 2008

Nochmals möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für freie Dienstnehmer ab 2008 wesentlich mehr Sozialabgaben zu leisten sind. Im Bereich des Steuerrechts besteht jedoch weiterhin noch keine Kommunalsteuer-, DB- und DZ-Pflicht. ...mehr

Neue Kennzahlen in der Umsatzsteuervoranmeldung ab Jänner 2008

Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 (KFZ) und 028 (Gebäude) erweitert. ...mehr

Sozialversicherungsrecht: Schwerarbeitermeldung bis Ende Februar 2008

Die Meldung der Schwerarbeitszeiten an den Krankenversicherungsträger ist jeweils bis Ende Februar des Kalenderjahres, das der Verrichtung der Schwerarbeit folgt, zu erstatten – für 2007 bis spätestens 29.2.2008. In Zweifelsfällen sollte eine Meldung erfolgen, um allfällige spätere Schadenersatzforderungen des Dienstnehmers zu vermeiden. ...mehr

Freie Dienstnehmer: Erhöhung der Sozialabgaben ab 2008

Freie Dienstnehmer werden ab 1.1.2008 verpflichtend in das System
  • der Arbeitslosenversicherung (=ALV) (je 3 % vom Bruttogehalt zahlen Dienstnehmer und -geber),
  • der Insolvenzentgeltsicherung (Dienstgeber zahlt 0,55 %) und in 
  • die Mitarbeitervorsorge-Kasse (Dienstgeber zahlt 1,53 %) aufgenommen und werden
  • Mitglied der Arbeiterkammer (Dienstnehmer zahlt 0,50 %).
Fett gedruckte Ziffern geben veränderte Werte gegenüber dem Vorjahr wieder. Klammerangabe: Vorjahreswert.

Bezeichnung Beitragssatz in %
DNA1) DGA2) Summe
Krankenversicherung 3,52 (3,25)
3,53 (3,25) 7,05 (6,50)
Zusatzbeitrag KV 0,25 0,25 0,50
Ergänzungsbeitrag 0,10 0,00 0,10
Unfallversicherung 0,00 1,40
1,40
Pensionsversicherung 9,25
9,25
18,25
Zusatzbeitrag PV
1,00
3,30 4,30
ALV
3,00 (0,00)
3,00 (0,00)
6,00 (0,00)
Zuschlag nach IESG 0,00 (0,00) 0,55 (0,00)
0,55 (0,00)
KU 0,50 (0,00) 0,00 (0,00) 0,50 (0,00)
Summe 17,62 (13,85) 21,28 (17,45)
38,90 (31,30)
MVK-Beitrag 0,00 1,53 (0,00)
1,53 (0,00)

1)DNA: Dienstnehmeranteil
2)DGA: Dienstgeberanteil

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