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Arbeitnehmernews

STEUERN: Arbeitnehmerveranlagung neu

Um den Jahreswechsel besteht die Möglichkeit, sich durch die Arbeitnehmerveranlagung Geld vom Finanzamt zurückzuholen. ...mehr

RECHT: Gutscheine

Bei Gutscheinen gibt es unterschiedliche Regelungen, manche sind unbegrenzt gültig, andere mit einem Ablaufdatum versehen. ...mehr

GELD: Ratenkauf

Einen Ratenkauf bieten mittlerweile viele Geschäfte an, dahinter verbergen sich aber oft hohe Kosten. ...mehr

VERSICHERUNG: Versichern im Internet

Mittlerweile gibt es einige Direktversicherer am Markt, die Ihre Versicherungen per Internet anbieten. ...mehr

STEUERN: Arbeitnehmerveranlagung neu

Gegen Jahresende bzw. am Jahresanfang besteht die Möglichkeit, sich durch die Arbeitnehmerveranlagung Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann fünf Jahre zurück durchgeführt werden. Familien mit Kindern können die Kosten der Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung – ohne Selbstbehalt – geltend machen. Dies gilt bis zu einem Betrag von Euro 2.300 jährlich, pro Kind. Gültig ist diese Regelung jedoch nur für Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weiters müssen die Kinder betreut werden, von einer Kinderbetreuungseinrichtung oder von einer pädagogisch qualifizierten Betreuungsperson.

Neue Regelung

Diesbezüglich kam es heuer zu einer erfreulichen Änderung. Alle Kosten, die im Rahmen der Kinderbetreuung anfallen sind abzugsfähig (Ausnahme: Schulgeld). Auch die gesamten Kosten eines Ferienlagers sind absetzbar. Das heißt, im Zuge des Ferienlagers sind sowohl Verpflegungs-, Fahrt und Unterkunftskosten, als auch das Unterhaltungsangebot absetzbar.

Stand: Oktober 2011

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