Mit dem Innovationsscheck können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren Leistungen in der Höhe von bis zu € 5.000 mit dem Scheck bezahlen.
Antragsberechtigt sind Klein- und Mittelbetriebe mit bis 250 Mitarbeiter mit Sitz in Österreich, einem Jahresumsatz bis zu 50 Mio. €, einer Bilanzsumme bis zu 43 Mio. € und einer max. Beteiligung eines Großunternehmens von 25 %.
Gefördert werden konkret:
- Studien zur Umsetzung innovativer Ideen
- Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
- Unterstützung bei der Prototypenentwicklung
- Analysen des Technologietransferpotenzials
- Analysen zum Innovationspotenzial des Unternehmens (Prozesse, Produkte, Technologien)
- Konzepte für technisches Innovationsmanagement (vor allem im
Zusammenhang mit Analysen zum Innovationspotenzial des
Unternehmens)
Nicht gefördert werden:
- Standard Trainings
- Software
- Investitionen in Anlagen und Betriebsmittel
- Stipendien
- Besuch von Lehrveranstaltungen
- Marketing, Werbung
- Prüfaufträge ohne Forschungscharakter
Abgewickelt wird der Innovationscheck durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) (weitere Informationen unter: www.ffg.at)





